Vertragsfreiheit

Die Vertragsfreiheit bezeichnet laut Vertragsrecht die grundsätzliche Freiheit jedes Einzelnen einen Vertrag einzugehen. Bedingungen und Interessenlage sind hierbei nicht von Belang. Das Vertragsrecht macht hier jedoch Einschränkungen: So können Jugendliche im Allgemeinen keine Verträge eingehen, da sie noch nicht voll geschäftsfähig sind.

Auch das Arbeitsrecht, Ladenschlussgesetze und staatliche Monopole können die Vertragsfreiheit laut Vertragsrecht einschränken. „Kontrahierungszwang“ nennt das Vertragrecht Regelungen, die die Abschlussfreiheit eingrenzen.

Damit ist die Vertragsfreiheit laut Vertragsrecht eine Ausprägung der Privatautonomie, deren Grundsätze im deutschen Zivilrecht festgeschrieben sind.