Vertragsarten

Das Vertragsrecht kennt eine Reihe von standarisierten Vertragsarten. Es werden das Schuld-, das Sachen- das Erb- und das Familienrecht unterschieden. Und auch im Weiteren gibt es eine klare Einteilung durch das Vertragsrecht: Kauf- und Schenkungsverträge, Verdingungsverträge wie der Werks-, der Reise- und der Maklervertrag, sowie Gebrauchsüberlassungsverträge wie der Miet-, Leih- und Pachtvertrag. Bei den Sicherungsverträgen kennt das Vertragsrecht beispielsweise den Bürgschaftsvertrag und das Schuldversprechen.

Diese Verträge zählen laut Vertragsrecht zu den privatrechtlichen Verträgen. Sie bilden die größte Anzahl aller abgeschlossenen Verträge.

Diese Vertragstypen lassen sich aber nicht immer eindeutig zu anderen Vertragsarten abgrenzen. In das Vertragsrecht werden mit der Zeit auch neue Formen wie das Leasing, Franchise oder Sale-and-lease-back-Geschäfte aufgenommen. Welche Rechte und Pflichten hier gelten, sollte am besten mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.