formelle Erfordernisse

Grundsätzlich gibt das Vertragsrecht wenig formelle Erfordernisse für einen Vertrag vor. Es muss also keine besondere Form gewahrt werden. Dementsprechend erkennt das Vertragsrecht auch Verträge an, die nicht schriftlich festgehalten wurden. Auch Verträge per persönlichem Gespräch, per Telefon oder E-mail erkennt das Vertragsrecht als wirksame Verträge an.

Voraussetzung hierfür ist das schlüssige Verhalten der Vertragspartner. Eine Begriffsklausel im Vertragsrecht, die in einigen Fällen durchaus Definitionsprobleme verursachen kann.

Deshalb schreibt das Vertragsrecht teilweise auch eine notarielle Beurkundung bestimmter Verträge vor. So müssen Verträge über einen Grundstückskauf, sowie Arbeitsverträge in jedem Fall schriftlich geschlossen werden. Das Vertragsrecht macht in diesem Fall keine Ausnahmen.