Beispiel Reisevertrag

Schließt man einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter ab, so geht man einen Vertrag ein, der nach dem deutschen Schuldrecht geregelt ist. Ziel ist hierbei die mangefreie Durchführung einer Reise, so dass der Reisevertrag eine Art Werkvertrag ist.

Der Vertrag zwischen Reisendem und Reiseveranstalter ergibt viele Pflichten und Rechte auf beiden Seiten. Zunächst muss der Reiseveranstalter die versprochenen Leistungen erbringen und für Sicherheit sorgen. Fest vereinbarte Preise bedeuten fest vereinbarte Bedingungen. Der Reisende verpflichtet sich somit laut Vertragrecht, die Kosten der Reise zu begleichen.

Bei Mängeln an einer Reise ist der Reisende laut Vertragsrecht und Schuldrecht abgesichert. Er muss sich innerhalb einer bestimmten Frist um Abhilfe kümmern. Bei der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter selbst. Geht dies aus verschiedenen Gründen erst nach dem Urlaub, oder treten die Mängel erst bei der Rückreise auf, so hat der Reisende die Mängelanzeige innerhalb eines bestimmten Zeitraumes – so sagt es das Vertragsrecht - zu stellen.